Bürger-Info
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Auskunftssperre Einrichtung - Firrel

Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere

beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell

vorhandene weitere W

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

Die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Die Meldebehörde Ihres Wohnortes

nicht angegeben

  • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

Es fallen keine Gebühren an.

nicht angegeben

Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist. 

Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

nicht angegeben

nicht angegeben

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

nicht angegeben

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Auskunftssperre Einrichtung - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stellen

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Mit unserem Rundbrief sind Sie stets auf dem Laufenden was in der Samtgemeinde gerade passiert.

Samtgemeinde Hesel

Nah am Menschen und für die Region.

Kontakt

Rathausstraße 14
26835 Hesel

04950 39-0

Öffnungszeiten

Mo., Di., Mi., Do., Fr.
09:00 – 12:00 Uhr

Mo., Di. 14:00 – 16:00 Uhr
Mi. 14:00 – 16:00 Uhr (nur Bürgerbüro)
Do. 14:00 – 16:00 Uhr (Meldeamt & Bürgerbüro bis 18:00 Uhr)